TYMOK Takt· Zeiterfassung

Ratgeber

Zeiterfassungspflicht 2026: was heute gilt und was geplant ist.

Viel Aufregung, wenig Klarheit. Hier steht getrennt, was schon Pflicht ist und was die Bundesregierung plant, jeweils mit Quelle. Geschrieben für Betriebe mit fünf bis fünfzig Leuten.

Kurz gesagt
  • 1Erfassen musst du schon heute. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, für alle Beschäftigten, egal wie groß dein Betrieb ist.
  • 2Die Form ist heute frei. Papier, Tabelle oder App sind erlaubt, solange die Erfassung verlässlich ist.
  • 3Elektronisch soll zur Regel werden. Das steht im Referentenentwurf vom 18. Juni 2026. Beschlossen ist er noch nicht.
Gilt heute

Die Pflicht besteht seit 2022.

  • Arbeitgeber müssen ein System einführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit erfasst wird.BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21, gestützt auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG
  • Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeder Person.BMAS, Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung
  • Eine Formvorschrift gibt es derzeit nicht, auch handschriftlich ist zulässig.BMAS, Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung
  • Die Erfassung darf an die Beschäftigten übertragen werden. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber.BMAS, Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung
  • Vertrauensarbeitszeit bleibt erlaubt, erfasst wird trotzdem.BMAS, Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung
  • Arbeitszeit über acht Stunden am Werktag ist aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Verstöße kosten bis zu 30.000 Euro.§ 16 Abs. 2 und § 22 Abs. 2 ArbZG
  • Für Minijobs und bestimmte Branchen gilt zusätzlich: Aufzeichnung spätestens bis zum Ende des siebten Tages nach der Arbeit, zwei Jahre aufbewahren.§ 17 Abs. 1 MiLoG
Geplant, nicht beschlossen

Referentenentwurf vom 18. Juni 2026.

  • Elektronische Erfassung wird zur Regel. Terminal, App oder Tabelle sollen zulässig sein.
  • Erfasst wird noch am selben Tag. Per Tarifvertrag sollen bis zu sieben Tage möglich sein.
  • Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten dürfen dauerhaft auch auf Papier erfassen.
  • Übergangsfristen für die elektronische Form: ein Jahr für alle, zwei Jahre unter 250 Beschäftigten, fünf Jahre unter 50.
  • Beschäftigte dürfen jederzeit Einsicht in ihre Zeiten verlangen und Kopien bekommen.
  • Aufbewahrung mindestens zwei Jahre, Bußgelder bis 50.000 Euro.

Stand 26. September 2026: Das Bundeskabinett hat den Entwurf nach unserem Kenntnisstand noch nicht beschlossen, der Bundesrat muss zustimmen, und Änderungen im Verfahren gelten als wahrscheinlich. Die Punkte oben geben den Entwurf wieder, nicht geltendes Recht.

Was der Entwurf je Betriebsgröße bedeuten würde.

Die heutige Pflicht zur Erfassung gilt für alle Zeilen gleich. Unterschiede plant der Entwurf nur bei der elektronischen Form.

BeschäftigteHeuteNach dem Entwurf
bis 10Erfassen, Form freiPapier bleibt dauerhaft erlaubt
11 bis 49Erfassen, Form freiElektronisch nach fünf Jahren Übergang
50 bis 249Erfassen, Form freiElektronisch nach zwei Jahren Übergang
ab 250Erfassen, Form freiElektronisch nach einem Jahr Übergang

TYMOK TaktZeiterfassungPilot

So erfüllt Takt das heute schon.

Links die Anforderung, rechts, wie Takt sie umsetzt. Nur was die Software heute kann, nichts, was erst kommt.

BAG 2022Beginn, Ende und Dauer je Tag und Person
Stempeln per Handy am Aufkleber, Chip oder PIN am Tablet. Der Stundenzettel zeigt jeden Tag mit Kommen, Gehen, Pause und Ergebnis.
Entwurf 2026Elektronisch und am selben Tag
Jede Stempelung entsteht elektronisch im Moment des Antippens. Fällt das Netz aus, merkt sich das Tablet die Uhrzeit des Antippens und reicht sie nach.
§ 4 ArbZGPausen einhalten
Takt kennt die Pausenschwellen nach sechs und neun Stunden und markiert fehlende Pflichtpausen am Tag.
§ 3 ArbZGHöchstarbeitszeit im Blick behalten
Tage über zehn Stunden bekommen einen Hinweis. So fällt es auch bei Vertrauensarbeitszeit auf.
Entwurf 2026Einsicht für Beschäftigte
Unter „Meine Zeiten“ sieht jede Person ihre eigenen Zeiten und ihr Zeitkonto, und nur ihre eigenen.
NachweisKorrekturen nachvollziehbar
Nachträgliche Änderungen gehen per Korrekturantrag oder in der Verwaltung, und jede wird protokolliert: wer, wann, was stand vorher da. Nach der Übergabe ans Lohnbüro ist der Monat festgeschrieben.

Takt läuft im Pilotbetrieb in einer Arztpraxis. Ob Takt die Anforderungen in deinem Betrieb erfüllt, klär bitte mit deiner Rechts- oder Steuerberatung.

Fragen

Was oft gefragt wird.

Muss ich die Arbeitszeit heute schon erfassen?

Ja. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber ein System einführen, mit dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Die Pflicht folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz und gilt unabhängig von Branche und Betriebsgröße.

Muss die Zeiterfassung elektronisch sein?

Heute nicht. Nach den FAQ des Bundesarbeitsministeriums gibt es derzeit keine Formvorschrift, auch handschriftlich ist möglich. Der Referentenentwurf vom 18. Juni 2026 sieht die elektronische Erfassung als Regel vor, mit Ausnahmen und Übergangsfristen. Beschlossen ist er noch nicht.

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Ja, die heutige Pflicht zur Erfassung gilt für alle Arbeitgeber. Nach dem Referentenentwurf sollen Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten dauerhaft auch auf Papier erfassen dürfen. Für größere Betriebe sind gestaffelte Übergangsfristen für die elektronische Form geplant.

Ist Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt?

Ja. Vertrauensarbeitszeit bleibt zulässig, die Arbeitszeit muss aber trotzdem erfasst werden, damit Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden.

Quellen

Zum Nachlesen.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen, Stand 26. September 2026. Sie ersetzt keine Beratung für deinen Betrieb. Für deinen konkreten Fall frag bitte deine Rechts- oder Steuerberatung. Hast du einen Fehler gefunden? Schreib uns an hallo@tymok.com.